In der Übersicht
Seit dem 1. Januar 2023 wurde in Deutschland ein solches Anreizsystem über ein sogenanntes Stufenmodell eingeführt. Das Stufenmodell regelt die Verteilung der Kostenübernahme der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Dabei fällt der für die Vermieter zu übernehmende Teil umso höher aus, je energieineffizienter das vermietete Wohnobjekt ist.
Das Gutachten ist in drei Teile aufteilen, wobei die Gesamtprojektleitung bei Burkhalter Rechtsanwälte AG liegt:
1. Teil: Juristisches Gutachten über die Möglichkeiten der Integration des deutschen Stufenmodells in das Schweizer Recht (Burkhalter Rechtsanwälte AG).
2. Teil: Signifikanzanalyse: Die potenziellen wirtschaftlichen Folgen der erarbeiteten Möglichkeiten werden durch die HSLU ausgearbeitet.
3. Teil: Prüfung politische / wirtschaftliche Umsetzbarkeit durch Verein Green Building Schweiz.
Dieses Gutachten wird im Auftrag von EnergieSchweiz erstellt.