In der Übersicht
Gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn; Stand 2018) darf bei neu gebauten Wohnbauten das Warmwasser nicht mehr zu 100 % direkt elektrisch erwärmt werden. Gemäss Artikel 1.16 der MuKEn muss das Trinkwasser während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt, andernfalls zu mindestens 50 % mittels erneuerbarer Energie oder Abwärme, erwärmt werden. Das heisst, die Restwärmedeckung des Trinkwassers auf die gewünschte Warmwassertemperatur kann direkt elektrisch erfolgen.
Bei dem Generalsekretariat der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) häufen sich die Anfragen, welche auf unterschiedliche Weise die Wassererwärmung mit Strom ausführen möchten. Deshalb soll eine Auslegeordnung zusammengetragen werden, wie in Wohnbauten (Fokus liegt bei einem MFH) eine direkt-elektrische Erwärmung des Trinkwassers erfolgen kann. Die ausgearbeiteten Lösungen sind mit statischen Berechnungen beurteilt und einander gegenübergestellt worden.