In der Übersicht
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) überwiesen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen unter anderem raumplanerische Zielsetzungen mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm besser abgestimmt werden. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten sollen auch ein Angebot an Freiräumen/Ruheräumen für die Erholung und Massnahmen für eine akustisch angemessene Wohnqualität realisiert werden.
Dieses Projekt untersucht mögliche, objektiv zu bestimmende Einflussparameter auf die Erholungsqualität von Aussenräumen im Kontext von Wohnbauten. Es sollen insbesondere Minimal- oder Richtwerte bestimmt werden.
Ein wichtiges Thema bei der Beurteilung von Klangräumen ist die Kategorisierung von Geräuscharten. Klassische akustische Parameter vermögen beispielsweise den Unterschied zwischen einem Wasser- und einem Autobahngeräusch kaum darzustellen. Neben der oben erwähnten Untersuchung der Parameter zur objektiven Beurteilung von Klangräumen beschäftigt sich das Projekt entsprechend auch mit Möglichkeiten der KI-basierten Klassifikation von Schallquellen.