In der Übersicht
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt, dass Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt entscheiden und frei wählen dürfen, wo, wie und mit wem sie leben wollen. Zudem dürfen sie nicht dazu verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Invalidenversicherung (IV) kennt verschiedene Massnahmen zur Förderung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Hilflosenentschädigung, der Intensivpflegezuschlag und der Assistenzbeitrag sollen es den Personen ermöglichen, im eigenen zu Hause zu wohnen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) möchte im Rahmen dieses Projekts prüfen lassen, wie die Abklärungsinstrumente für die Hilflosenentschädigung, den Intensivpflegezuschlag und den Assistenzbeitrag optimiert werden können. Zudem soll die Zweckmässigkeit einer stärker ressourcenorientierten Ausrichtung der Abklärungsinstrumente abgeklärt werden.
Dafür erstellt das Projektteam zunächst eine Bestandsaufnahme der in der Schweiz verwendeten Instrumente zur Abklärung des Wohnhilfebedarfs. In einer vergleichenden Analyse werden die jeweiligen Stärken und Schwächen identifiziert. In einem nächsten Schritt wird untersucht, inwiefern die Abklärungsinstrumente der IV vor diesem Hintergrund weiterentwickelt werden können. Gleichzeitig sollen die Potenziale für eine verstärkte Koordination und Harmonisierung der Instrumente von IV und Kantonen ausgelotet werden, um eine bessere Gleichbehandlung in der Praxis sicherstellen zu können.
Das Projekt umfasst nebst umfangreichen Dokumentenanalysen eine schriftliche Befragung bei Kantonen und Fachstellen sowie Leitfadeninterviews und Fokusgruppengespräche mit Vertretungen von Behörden, IV-Stellen, Fachpersonen, Fachverbänden sowie Menschen mit Beeinträchtigungen und Angehörigen.