In der Übersicht
Der Tourismus ist für den Kanton Uri von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Das beträchtliche Potenzial ist hingegen noch längst nicht ausgeschöpft. Es gilt, die in den letzten Jahren eingeleiteten Fördermassnahmen fortzusetzen. Dabei ist dem anspruchsvolleren Umfeld mit gestiegenen Ansprüchen der Gäste und der wachsenden Konkurrenz Rechnung zu tragen. Die Mittel, die in den vergangen Jahren im Kanton Uri zur Verfügung standen, reichten nicht aus, um eine wirkungsvolle Tourismusförderung zu betreiben.
Mit dem neuen Gesetz über die Förderung des Tourismus wird die Basis für eine auf die Bedürfnisse und Strukturen des Kantons Uri massgeschneiderte Tourismusförderung geschaffen. Dabei verfolgt das Gesetz hauptsächlich zwei Zielsetzungen: die Schaffung professioneller Strukturen zur Förderung des Urner Tourismus und die Sicherstellung einer langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der Tourismusförderung.
Mit der hohen Zustimmung der Urner Bevölkerung an der kantonalen Volksabstimmung zum kantonalen Tourismusgesetz wurde eine vorbildliche Tourismusfinanzierung angenommen, während sich andere Kantone nach wie vor schwer mit ihrer Tourismusförderung tun. Was sind die Gründe für dieses deutliche Ja zum Tourismusgesetz? Das Modell ist pragmatisch, leicht verständlich und auf die kleinstrukturierten Gegebenheiten des Urner Tourismus ausgerichtet. Eine klare Aufgabenteilung und eine präzise Regelung der Mittelverwendung stellen den wirkungsvollen Einsatz der knappen Mittel durch die regionalen Tourismusorganisationen sicher. Das massgeschneiderte Finanzierungsmodell kombiniert die drei Säulen Kanton, Gemeinden und Tourismuswirtschaft mit einem geschickten Anreizsystem. Den Gemeinden wird Autonomie bei der Umsetzung des Gesetzes gewährt und die Tourismusorganisationen verfügen über den nötigen Handlungsspielraum.
Weiterhin sieht das Tourismusgesetz vor, den Tourismus im Kanton Uri über zwei Regionen (Urner Unterland sowie Urserntal/Urner Oberland) mit je einer regionalen Tourismusorganisation zu fördern. Diese Aufteilung berücksichtigt die gegebenen Unterschiede zwischen dem nördlichen und dem südlichen Kantonsteil im Hinblick auf die touristische Ausrichtung, die Gästebedürfnisse, die bestehenden Strukturen und die Bedeutung des Tourismus. Für diese Aufgabe wurden die beiden regionalen Tourismusorganisationen Andermatt-Urserntal Tourismus GmbH (AUT GmbH) und Uri Tourismus AG (UT AG) als zuständige Gesellschaften anerkannt.
Das Tourismusgesetz wurde in einem zweijährigen Prozess von Vertretern der Urner Tourismusbranche, dem Institut für Tourismuswirtschaft (ITW) der Hochschule Luzern – Wirtschaft und den verantwortlichen kantonalen Stellen entwickelt. Diese innovative Lösung passt hervorragend in das System der Marktwirtschaft und ist ein Musterbeispiel für andere Tourismuskantone. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein der öffentlichen Tourismusfinanzierung der Schweiz gelegt.