In der Übersicht
Die UN-Behindertenrechtskonvention postuliert die Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung. Bereits für die aktuell geltende kantonale Angebotsplanung der Jahre 2020 bis 2022 hat der Kanton Zug einen innovativen Ansatz für die Bedarfserhebung gewählt. Mittels Befragung wurden die Erwartungen und Wünsche im Hinblick auf die Weiterentwicklung des kantonalen Angebots direkt bei den Leistungsnutzenden eruiert. Diese Form der Bedarfserhebung wird auch für die kommende Angebotsplanung beibehalten und bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit der Mitbestimmung bei der zukünftigen Angebotsplanung.
Für die Studie werden Jugendliche ab 15 Jahren und erwachsene Menschen mit Behinderung online, schriftlich oder mündlich befragt.