In der Übersicht
Die persönliche und die wirtschaftliche Sozialhilfe gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Stadt Kriens. Die damit verbundenen Aufgaben werden aufgrund eines Leistungsauftrags von der Stadtverwaltung und aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, statutarischen Bestimmungen (Gemeinde- und Zweckverbände) sowie aufgrund von Leistungsvereinbarungen von einer Vielzahl von privaten und öffentlich-rechtlichen Dienstleistern erfüllt. Zudem erbringen andere Gemeinwesen (Kirchgemeinden) und öffentlich-rechtliche sowie private Organisationen ohne Leistungsauftrag oder –vereinbarung Leistungen im Rahmen der persönlichen und wirtschaftlichen Sozialhilfe.In der Stadt Kriens fehlen bis heute die strategischen Grundlagen, welche die Aufgaben, die Ziele und Grenzen für die Erfüllung der sozialen Aufgaben sowie die Massnahmen zur Umsetzung definieren.