In der Übersicht
1985 wurden die Kantone vom Bund beauftragt, Strukturen für die Unterbringung von Asylsuchenden zu schaffen. Zu diesem Zweck gründete der Thurgauer Regierungsrat gemeinsam mit der katholischen und evangelischen Landeskirche die Peregrina-Stiftung, welche seit 1986 im Auftrag des Kantons die Durchgangsheime und seit 2004 zusätzlich die Notunterkünfte für Asylsuchende führt.
Im Rahmen dieses Dienstleistungsprojektes wird die auf der inzwischen 20-jährigen Leistungsvereinbarung basierende Zusammenarbeit zwischen der Peregrina-Stiftung und dem Kanton Thurgau organisationsbezogen und inhaltlich überprüft und die Organisationsstrukturen und Führungsinstrumente werden wo nötig angepasst. Dabei sollen die bisher erfolgreiche Zu-sammenarbeit zwischen Stiftung und Kanton weitergeführt sowie die Rollen der relevanten Akteure klarer definiert und entflechtet werden. Zudem gilt es, die Stiftungsorganisation strategisch weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu gestalten, damit sie ihre operativen Aufgaben weiterhin wirkungsvoll zum Wohl der betroffenen Asylsuchenden und nach den kantonalen Vorgaben wahrnehmen kann.