In der Übersicht
Wie können wir (Wahl-)Freiheiten schaffen und zugleich der Fürsorgepflicht gerecht werden?
Selbstbestimmung und unabhängige Lebensführung sind auch für Menschen mit kognitiver Lebensführung zentral, die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert diese Rechte ausdrücklich ein.
Sich am Ziel möglichst grosser Selbstbestimmung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung auszurichten, fordert von Institutionen und Fachpersonen einiges ab. Das zeigt sich insbesondere bei ethischen Fragen, welche aus dem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Fürsorgepflicht erwachsen können.
In diesem Spannungsfeld stellen sich viele Fragen, wie beispielsweise: Ist es eigentlich richtig, dass die Fachpersonen es den Bewohnerinnen und Bewohnern verbieten, Alkohol zu trinken, weil es so in der Hausordnung steht? Und soll der Kühlschrank auf der Wohngruppe für alle abgeschlossen sein, weil Paul immer dicker wird?
Wenn Sie solche und andere Fragen auch plagen, dann kann Sie das Team SEGEL bei der Suche nach Lösungen unterstützen. Sie können uns buchen. Unser im Projekt entwickelter Gesprächsleitfaden macht es möglich, schwierige Fragen zum Thema Selbstbestimmung zu diskutieren und zu entscheiden. Und dies tun Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigung gemeinsam. Sei es in einer Wohngruppe, in der Werkstatt, im Elternrat oder im Freizeittreff (Preis auf Anfrage).
Auf Anfrage führen wir auch Workshops, Vorträge und sokratische Gespräche zur Selbstbestimmung und schwierigen Fragen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen durch.
Wenden Sie sich bitte an: judith.adler@hslu.ch oder corinne.wohlgensinger@ost.ch
Das Projekt
Das Projekt besteht aus einem Entwicklungs- und einem Forschungsteil und ist partizipativ angelegt. Im Entwicklungsteil wurde ein Leitfaden zur Bearbeitung von ethischen Fragen erarbeitet, welche sich im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbestimmung finden. Der Leitfaden ermöglicht es, dass Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigungen gemeinsam diese «schwierigen Fragen» besprechen können.
Der Forschungsteil verfolgt folgende Ziele: Im Rahmen des Projektes wurden grundlegende inhaltliche Fragen der Bedeutung von Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung geklärt. Unser Verständnis von Selbstbestimmung haben wir in einem Filmbeitrag festgehalten. Zudem wurde das Instrument zur Entscheidung ethischer Fragen in der Praxis erprobt und ausgewertet. Die partizipative Zugangsweise des Projektes wird im Projektteam reflektiert.
Was ist das Besondere an diesem Projekt?
Die Projektanlage des Forschungs- und Entwicklungsprojekts ist genauso partizipativ wie die Projektgruppe selbst. Ziel der Entwicklung ist ein Instrument zur partizipativen Entscheidungsfindung. Gleichzeitig ist das forschungsmethodische Vorgehen partizipativ angelegt. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind also nicht nur Forschungsgegenstand, sondern Teil der Projektgruppe.