In der Übersicht
Gemäss dem Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG) und der dazugehörigen Verordnung vom 21. November 2007 (LSMV) muss jeder Kanton mittels Heimplanung alle vier Jahre den Bedarf für seine Justizheime nachweisen. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit hat in diesem Zusammenhang von der Abteilung Kinder und Jugend des Amts für Soziales des Kantons St.Gallen den Auftrag erhalten, den Platzbedarf in den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe für den Zeitraum 2011 bis 2015 zu schätzen und relevante fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen aufzuzeigen, die mit dem Bedarf in Beziehung stehen. Dabei stützte sich die Bedarfsanalyse auf folgende Erhebungen:
- eine schriftliche Befragung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton St.Gallen vom November 2010 (Stichtagserhebung vom 31. Dezember 2009);
- die Erfassung planungsrelevanter Daten der Personen, die in den Einrichtungen im Kanton St.Gallen platziert sind sowie die ausserkantonal betreuten Klient/innen in Form einer Auflistung der betreuten Personen;
- mündliche Befragungen der wichtigsten einweisenden Stellen (Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaften und Fachstellen des Schulsystems).
- Experteninterviews mit ausgewählten Fachpersonen
- Aufbereitung von relevanten Daten und Literaturrecherchen zur Eruierung zukünftiger Entwicklungen, die den Bedarf in der stationären Kinder- und Jugendhilfe beeinflussen („externe Einflussfaktoren“).