In der Übersicht
Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 haben neu die Kantone die Verantwortung für die Planung, Steuerung und Finanzierung des stationären und teilstationären Leistungsangebots für Menschen mit Behinderung übernommen. Die Analyse des Bedarfs und die Planung des Angebotes sind dabei zentrale Aufgaben. Ein Team der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit unterstützt die Verantwortlichen des Kantonalen Sozialamtes Zürich seit 2006 in diesen Aufgaben. In einem ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme des Angebots für die erwachsenen Personen mit einer Behinderung realisiert. Dieses so genannte „Angebotsinventar" wurde seit dem Jahr 2007 jährlich durchgeführt und zu einem Angebotmonitoring ausgebaut. Aufbauend auf diesen Daten und unter Einbezug bedarfsrelevanter Kontextentwicklungen wurden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamts Zürich kantonale Planungsberichte für die Periode 2011 – 2013 und 2014 - 2016 erarbeitet. Beide Berichte bildeten die Grundlage für die vom Regierungsrat des Kanton Zürich verabschiedeten Angebotsplanungen in diesem Verantwortungsbereich.