In der Übersicht
Am 1. April 2018 ist die sog. Istanbul-Konvention für die Schweiz in Kraft getreten. Deren Umsetzung wird vom Europarat überwacht. Die Vertragsstaaten sind daher regelmässig zur Berichterstattung verpflichtet. Mit der Erstellung des Schweizer Staatenberichts ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beauftragt. Als Grundlage für die Erstellung des Berichts soll u. a. eine Übersicht über bestehende Telefonberatungen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf nationaler, kantonaler und überregionaler Ebene gegeben werden. Das EBG hat Interface in Kooperation mit der Hochschule Luzern beauftragt, entsprechende Informationen zusammenzutragen und zu strukturieren.