In der Übersicht
Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das im Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden wichtige Schritte zur Professionalisierung vollzogen und zugleich sind die Ansprüche an eine grundrechtskonforme Praxis gestiegen. Mit der Schaffung interdisziplinärer Fachbehörden und -gerichte hat zudem die Soziale Arbeit eine Aufwertung erfahren, indem ihre Kompetenz ebenso anerkannt wird wie juristisches Fachwissen. Nicht nur an Gerichten und in Behörden sind Fachleute der Sozialen Arbeit wichtige Akteure des Kindes- und Erwachsenenschutzes, sondern auch bei der Mandatsführung oder der Instruktion von Massnahmen, die zumeist Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern übertragen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Fachleute der Sozialen Arbeit mit der Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in ihrem Fachgebiet vertraut gemacht werden. Der Fokus liegt auf den Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeiter/innen sowie deren Rolle und Funktion im Bereich des Kindes-und Erwachsenenschutzes.