In der Übersicht
Anbieter von regelmässigen Transportleistungen im Personenverkehr benötigen dafür eine Konzession des Bundes. Die Konzession ist mit Rechten wie dem Schutz vor existenzgefährendem Wettbewerb und Pflichten wie der Tarif- und Fahrplanpflicht verbunden. Die Studie untersucht, unter welchen Umständen die Erteilung einer weiteren Konzession an einen neuen Anbieter für eine Verbindung, auf der bereits ein bestehender Konzessionär seine Transportleistung anbietet, als angebotsgefährdend einzustufen ist. Die Studie formuliert die Bedingungen, unter welchen mehreren Anbietern eine Konzession erteilt werden kann, ohne deren geschäftlichen Erfolg zu gefähren und gleichzeitig die Konsumentenwohlfahrt zu erhöhen.