In der Übersicht
Aus unserer Sicht stellt eine regelmässige Überprüfung der Qualität der Leistungserbringung aus Nutzerperspektive ein wichtiges Organisationsziel stationärer Einrichtungen der Erziehungshilfe dar, da sich mittels der so generierten Ergebnisse nicht nur die jeweilige Organisation ständig weiter verbessern kann, sondern sich auch engagierte Leistungen der Mitarbeitenden würdigen lassen. Darüber hinaus wird mit der regelmässigen Erfragung der Nutzerperspektive auch den Jugendlichen und deren Eltern eine Möglichkeit zur Einflussnahme gegeben. Solche Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Leistungserbringung stationärer Einrichtungen wirken sich auf die Akzeptanz der verordneten Massnahmen erwiesenermassen positiv aus, was in der Folge dann wiederum die Arbeit mit der Klientel positiv beeinflussen kann.
Selbstverständlich darf nicht vergessen gehen, dass das ausschliessliche Ziel von Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe nicht darin bestehen kann, Klienten zufriedenzustellen, da die Qualität von professionellen Leistungen aus Laiensicht nicht hinreichend beurteilbar ist. Gleichwohl kann die Klientel durchaus feststellen, ob sich deren Erwartungen an bisher positiv erlebte Hilfeprozesse mit den angetroffenen Hilfeleistungen innerhalb der bestehenden Struktur decken lassen. Zudem kann eine ausreichend reflektierte Klientel auch den Nutzwert von Hilfeleistungen beurteilen, wenn ihnen durch diese Hilfeleistungen neue Kompetenzen zur Meisterung situativer Herausforderungen erwachsen sind.
Schliesslich muss auch bedacht werden, dass mögliche Rückschlüsse aus der Zufriedenheitsbefragung für die Qualitätssicherung des Jugenddorfes der systemischen Ausrichtung der pädagogischen Arbeit im Jugenddorf Rechnung zu tragen haben, weswegen neben der Befragung der einzelnen Jugendlichen erst durch die ergänzenden Befragungen von Jugendrat, Eltern und zuweisenden Stellen sowie durch zusätzliche Informationen durch das Jugenddorf selbst, ein umfassendes Bild der Qualität der Leistungserbringung entstehen kann.