In der Übersicht
Die Gemeinden des Kantons Obwalden haben die anspruchsvolle Aufgabe, für ihre Einwohnerinnen und Einwohner einen polyvalenten Sozialdienst zu führen. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden im Sozialbereich gehören die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe, die Bevorschussung und das Inkasso von Alimenten, die Pflegekinderaufsicht, die Mandatsführung im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und die Funktion der Anlaufstelle für familienergänzende Kinderbetreuung. Je nach Gemeinde kommen weitere kommunale Aufgaben beispielsweise in den Bereichen Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Prävention oder Altersarbeit hinzu.
In einer Auslegeordnung stellen Fachpersonen der sieben Gemeinden fest, dass sich die Rahmenbedingungen für die sozialdienstlichen Aufgaben verändert haben:
- Verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sorgen dafür, dass die Arbeit der gemeindlichen Sozialdienste an Bedeutung gewinnen.
- Die Aufgaben im Sozialbereich nehmen zu und werden komplexer.
- Die Rekrutierung von qualifiziertem Fachpersonal wird schwieriger.
- Wichtige Partner wie Sozialversicherungen, soziale Organisationen und Beratungsstellen sind meist auf kantonaler oder überkantonaler Ebene organisiert.
- Die Zusammenarbeit im Sozialbereich unter den Obwaldner Gemeinden wurde in den vergangenen Jahren erfolgreich intensiviert.
Vor diesem Hintergrund haben die Obwaldner Gemeinden beschlossen, das Projekt «Organisation und Zusammenarbeit im Sozialwesen 2020+» zu lancieren. Ihr Ziel ist die Stärkung der Aufgabenerfüllung und der Gemeindeautonomie im Bereich Soziales.