In der Übersicht
Verwandte, Angehörige, Freunde, nahestehende Personen können in vielfältiger Weise im Kindes- und im Erwachsenenschutz zur Problemlösung beitragen und beigezogen werden. Gleichzeitig können auch Fachpersonen der Sozialen Arbeit gerade als Beistände/Beiständinnen oder Vormunde/Vormundinnen eingesetzt werden oder aber im Kindesschutz zusätzlich auch das Kind institutionell oder ambulant professionell begleiten. Im Zusammenhang mit dem Fall Flaach (Kindesschutz) und mit der Betreuung von Erwachsenen durch Familienangehörige im Rahmen von Art. 420 ZGB stellt sich zunehmend die Frage, welche Indikatoren für den Beizug von Fachpersonen und welche für Verwandte, Angehörige und Freunde für eine optimale Problemlösung sprechen. Diese Fragestellung ist nur teilweise bearbeitet worden und für die Disziplin der Sozialen Arbeit und weitere Disziplinen zentral, legitimiert sich doch ihre Arbeit entscheidend mit. Daher soll im Kindesschutz und im Erwachsenenschutz dieser Frage vertieft nachgegangen werden und mit professionstheoretischen Überlegungen sowie bestehenden Forschungsergebnissen verknüpft werden