In der Übersicht
Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist in der Schweiz im Jahr 2014 in Kraft getreten. Im Kanton Zug wurde im Jahr 2017 das Projekt "Individuelle Bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung InBeZug" lanciert, das vom Kantonalen Sozialamt Zug im Auftrag der Kantonalregierung durchgeführt wird. Nach den Leilinien der Behindertenrechtskonvention sollen die Selbständigkeit, Teilhabe und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zug gefördert werden. Die Weiterentwicklung des Unterstützungsangebots dient dem Ziel, Menschen mit Behinderung individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung bereitzustellen.
Es wird eine quantitative Befragung durchgeführt, die dazu dient, die Erwartungen und Wünsche von Personen zwischen 15 und 50 Jahren auszuarbeiten; insbesondere in den Bereichen Wohnen und Arbeit. Die Befragung fördert die Mitsprache von Menschen mit Behinderung im Rahmen der zukünftigen Angebotsplanung des Kantons Zug.