In der Übersicht
Menschen mit Behinderungen erfahren in zahlreichen Lebensbereichen Einschränkungen in der Ausübung ihrer Grundrechte, die über das hinausgehen, was Menschen ohne Behinderungen erleben. So beispielsweise in der Bildung, im Zugang zum Arbeitsmarkt, beim Wohnen, im öffentlichen Verkehr oder bei der Gestaltung ihrer Freizeit. Auch die Ausgestaltung des Familienlebens, die Sexualität, die Reproduktion und ganz generell die persönliche Selbstbestimmung werfen in der Praxis Fragen auf, die nicht immer einfach zu beantworten sind. Fachpersonen der Sozialen Arbeit sind oft mit Fragestellungen und Dilemmata konfrontiert, die sich nicht einfach auflösen lassen.
Menschen mit einer Behinderung sind in ihrem Alltag neben Einschränkungen auch mit Diskriminierungen verschiedenster Art konfrontiert. Ihre Ansprüche auf Gleichbehandlung sind zwar in der Bundesverfassung, dem Behindertengleichstellungsgesetz, in kantonalen Verfassungen und nicht zuletzt in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert, doch fehlt es in der konkreten Umsetzung immer wieder an entsprechenden Massnahmen oder auch an der Sensibilisierung der Umwelt für die besondere Lebenssituation von Menschen mit einer Behinderung. Dies gilt manchmal auch für den Umgang von Fachpersonen und Institutionen mit diesen Menschen. Neben der Gesetzgebung und einer auf Gleichstellung bedachten Sozialpolitik sind auch die Organisationen der Behinderteneinrichtungen und die Behörden gefordert, die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung als Grundrecht anzuerkennen und im Alltag für Bedingungen zu sorgen, die es den Betroffenen bestmöglich erlauben, ihre Grundrechte in Anspruch zu nehmen.
Ob im Kontext staatlicher oder privater Institutionen, ob in einer vermittelnden oder beratenden Tätigkeit, die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen ist im Berufsfeld der Sozialen Arbeit vielfältig und von wachsender Bedeutung. Sozialtätige stossen dabei immer wieder auf grundrechtliche und ethische Fragen. Sie stehen oft vor schwierigen Entscheidungen, die in höchst sensible Persönlichkeitsrechte der Klientinnen und Klienten eingreifen. So stellen sich grundrechtliche Fragen etwa im Bildungs- und Wohnbereich, bei der Ausgestaltung des Familienlebens oder bei den Fortpflanzungsrechten. Anhand zahlreicher Fallkonstellationen aus der Praxis zeigt dieser Leitfaden auf, welche Grund- und Menschenrechte in den entsprechenden Lebensbereichen bedeutsam sind und wie sie umgesetzt werden können. Sozialtätige, Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Behörden finden hier viele praktische Empfehlungen für den Arbeitsalltag.