In der Übersicht
Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat die Bundesversammlung am 6. Oktober 2006 das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) beschlossen. Gestützt auf das IFEG hat der Kanton Zürich die Planung eines bedarfsgerechten Angebots zur Förderung von erwachsenen invaliden Personen gesetzlich festgeschrieben. Das Kantonale Sozialamt Zürich hat Ende 2006 ein Projektteam der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit beauftragt, das Angebotsinventar und die Betreutenlisten als Grundlagen für die Bedarfsplanung zu erstellen. Ausgehend von diesen beiden Datengrundlagen hat das Projektteam gemeinsam mit dem Kantonalen Sozialamt den Planungsbericht für die Periode 2011 bis 2013 erarbeitet. Der vorliegende Planungsbericht umfasst nun die darauffolgende Planungsperiode von 2014 bis 2016.
Umsetzung und Ergebnisse
Die Prognose basiert auf folgenden Punkten: der bisherigen Entwicklungstendenz, dem neu entwickelten Prognoseverfahren sowie den anzunehmenden Entwicklungen der kommenden Jahre, welche in einem Expertenhearing eruiert wurden. Das Prognoseverfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS entwickelt. Der Planungsbericht, der die definitiven Platzzahlen für die Planungsperiode festlegt, wurde dem Regierungsrat zur Beschlussfassung unterbreitet.