In der Übersicht
Das Forschungsprojekt fragt nach der Ausgestaltung, Verbreitung und den Bedingungen der durch die Sozialhilfe organisierten bzw. verordneten Beschäftigungen. Die rechtliche Analyse umfasst eine Erarbeitung des verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmens, eine Bestandesaufnahme und Analyse der komplexen Rechtsgrundlagen in den einzelnen Kantonen (Sozialhilferecht ist weitgehend kantonal) und eine Bewertung der im Projekt ebenfalls eingeplanten sozialwissenschaftlichen Untersuchungen der Situation in ausgewählten Kantonen. Die Projektergebnisse bringen juristische Klärung und Grundlagen für rechtspolitische Entscheidungen.
Bei längerer Erwerbslosigkeit bietet nach den Sozialversicherungen die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz ein minimales Einkommen. Diese wird aber durch den Wandel zum aktivierenden Sozialstaat zunehmend an die Teilnahme von Beschäftigungsprogrammen oder Arbeitseinsätzen geknüpft. Doch was geschieht rechtlich genau? Unter welchen rechtlichen Bedingungen finden Arbeitseinsätze im Rahmen der Sozialhilfe statt, welche Konsequenzen hat dies auf andere Rechtsverhältnisse und wie verbreitet sind die verschiedenen Ausgestaltungen? Das Projekt fragt darum erstens nach den verfassungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sozialhilferechtlicher Beschäftigungsverhältnisse, zweitens nach deren konkreter rechtlicher Ausgestaltung und der Heterogenität derselben, drittens nach ihrer tatsächlichen Verbreitung in der Rechtspraxis und ihren möglichen sozialpolitischen Funktionen (Qualifizierung, Integration, Disziplinierung, Legitimation) sowie nach rechtlichem Handlungsbedarf und, viertens, prüft und erarbeitet es adäquate Regelungsergänzungen. Dabei setzt das Projekt auf rechtsdogmatische Klärungen sowie auf juristische und sozialwissenschaftliche Rechtstatsachenforschung (Rechtsprechung, Rechtsmobilisierung, tatsächliche Verbreitung) und eine juristische bzw. politikwissenschaftliche Kontextualisierung der Ergebnisse. Das Projekt schliesst eine Lücke in der Rechtsdogmatik zur Regulierung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen im ersten, zweiten und dritten Arbeitsmarkt. Für die Rechtspraxis bieten die Ergebnisse Orientierung in Auslegungsfragen. Für die Politik werden Fakten zu sozialhilferechtlichen Beschäftigungsverhältnissen bereitgestellt und spezifischer Handlungsbedarf identifiziert.