In der Übersicht
Der öffentliche Raum im Kanton Basel-Stadt wird vielfältig und intensiv genutzt. Gerade lärmintensive Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden sorgen aufgrund der Lärmbelastung für Konflikte. Mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) besteht neu eine gesetzliche Grundlage, wie der öffentliche Raum bespielt werden soll: Sogenannte spezielle Nutzungspläne sollen künftig Rechtsklarheit für Betroffene und Planungssicherheit für Veranstalter schaffen.
Ein wichtiger Bestandteil der Speziellen Nutzungspläne ist Festlegung von maximalen Lärmbelastungen durch Veranstaltungen pro Jahr. Das "Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen BIV" ermöglicht eine objektive Beurteilung. Dieses Instrument ist das erste seiner Art. Es wurde gemeinsam von der Abteilung Lärmschutz des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt und der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit entwickelt.
Da es für Veranstaltungslärm im Freien keine Grenzwerte oder Richtlinien gibt, wurde die zulässige Lärmdosis für ein Jahr anhand eines Bundesgerichtsurteils für den betreffenden Veranstaltungsplatz quantifiziert. Dabei wurden bewilligter Schallpegel sowie Dauer und Tageszeit der Veranstaltungen sowie die Anzahl der betroffenen Anwohnenden und die Lärmempfindlichkeitsstufe berücksichtigt. Anhand dieser Parameter lässt sich diese Dosis auch auf andere Veranstaltungsplätze umrechnen.
Dieses Instrument ermöglicht der Behörde eine ebenso flexible wie transparente Interessensabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft und den Anliegen der Veranstaltenden.
Ziele:
- Berücksichtigung ortspezifischer Bedingungen
- Klare Leitlinien für die bewilligende Behörde
- Transparenz und Schutz für Liegenschaftsbesitzer sowie Anwohnende
- Rechts- und Planungssicherheit für Veranstalter sowie Anwohnende
- Entschärfung von Nutzungskonflikten
- Steuerung durch einen einzigen Zahlenwert (Dosiseinheit)