In der Übersicht
Im März 2013 wurde in der Schweiz die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», auch Abzocker-Initiative oder Minder-Initiative genannt, angenommen. Der neue Artikel in der Bundesverfassung stärkt die Mitspracherechte der Aktionäre von börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften u.a. bei den Vergütungen und bei der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern. Gleichzeitig werden die Vorsorgeeinrichtungen in die Pflicht genommen.
Die Pensionskassen sind aufgrund ihres Investitionsvolumens in Aktien als institutionelle Anleger anzusehen, sie vereinen eine Vielzahl an Stimmrechten auf sich und können damit auf Abstimmungen an Generalversammlungen Einfluss ausüben. Seit 1. Januar 2015 sind die Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet, bei direkt gehaltenen Aktien börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften gewisse Stimm- und Offenlegungspflichten zu erfüllen: Insbesondere verlangt die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), dass die Stimmpflicht zwingend «im Interesse der Versicherten» auszuüben sei.
Die Studie «Die Minder-Initiative bei Pensionskassen – Situationsanalyse und Praxisempfehlungen» kann für 95 Franken beim Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern bestellt werden: ifz@hslu.ch