In der Übersicht
Die erste Überarbeitung der «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» zielte darauf ab,
- die Liste (und damit das Konzept des immateriellen Kulturerbes) weiterzuentwickeln zur Steigerung der Aktualität (Prüfung der «Lebendigkeit» der eingeschriebenen Traditionen und deren Web-Beschreibungen), der Repräsentativität (stärkere Berücksichtigung von Traditionen der urbanisierten Gesellschaft) und Kohärenz (Diskussion über das Verhältnis von exemplarischen lokalen und gesamtschweizerisch zusammengefassten Traditionen);
- bezüglich Trägerschaften die Identifikation (klarere Bestimmung der Gruppe und der Repräsentanten von Traditionen), Partizipation und Zustimmung (hinsichtlich Einschreibung und Beschreibung ihrer Traditionen) sicherzustellen;
- das Konzept des immateriellen Kulturerbes in der Bevölkerung und bei Akteuren des Kulturbereichs (Wissenschaft, Kulturinstitutionen, -förderung, Behörden) noch stärker zu verankern.
Koordiniert wurden die Arbeiten vom Bundesamt für Kultur als zuständige Bundesbehörde für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die Hochschule Luzern unterstützte diesen Prozess der Weiterentwicklung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. Die aktualisierte Liste wurde im Sommer 2018 aufgeschaltet.