Kleinwohnformen erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit, da sie im gegenwärtigen Spannungsfeld zwischen Individualisierung und Verdichtung eine Vielzahl an unterschiedlichen architektonischen Typologien anbieten. Jedoch war bisher nicht klar, was genau mit Kleinwohnformen gemeint ist. Wie sind ihre individuellen bzw. ihre gemeinschaftlichen Wohnflächen zu definieren, welche architektonischen Typologien lassen sich darunter subsumieren und welche typologischen Merkmale liegen diesen wiederum zugrunde?
Die vorliegende Studie liefert erstmals eine Definition von Kleinwohnformen und zeigt die baulich-räumliche Ausgestaltung von unterschiedlichen architektonischen Typologien im nationalen und internationalen Kontext.
Gemäss Studie zählt eine Wohneinheit dann zu den Kleinwohnformen, wenn die Individualfläche für eine Person maximal 30 m2 beträgt bzw. für jede weitere Person zusätzlich maximal 15 m2 dazu kommen.
Kleinwohnformen können als Einfamilienhaus oder als Mehrfamilienhaus genutzt werden. Je nachdem besteht das Gebäude aus einer Wohneinheit oder mehreren Wohneinheiten, die miteinander kombiniert werden. Abhängig von unterschiedlichen baulich-räumlichen Aspekten werden sechs architektonische Typologien von Kleinwohnformen festgelegt.
Alle Ergebnisse im Detail finden sich ab November 2024 im Schlussbericht.
Autor:innen: Selina Lutz, Julian Franke