1. Allgemein
Die Trainingseinheiten sowie die Einsätze in Wettkämpfen bedürfen eines strikten Terminplanes. Dieser ist oft nur schwer mit dem ordentlichen Semesterprogramm einer Hochschule zu vereinbaren. An der HSLU wird Spitzensportler:innen die Möglichkeit geboten, neben dem Studium ihre Sportkarriere weiterzuverfolgen. Die HSLU unterstützt die Studierenden dabei.
Grundvoraussetzung dabei ist, dass für diese Studierenden die gleichen Leistungen (Modulprüfungen, Leistungsnachweise, Praktika, Abschlussprüfungen) verlangt werden. Anpassungen bzw. Ausnahmeregelungen können bei der Präsenz, den Prüfungs- und Abgabeterminen, der Modulabfolge und bei der maximalen Studiendauer gewährt werden.
Wer den Status Spitzensportler:in erhalten möchte, meldet sich bei der Ansprechperson des Departements. Die erste Ansprechperson ist an allen Departementen die/der Ausbildungsverantwortliche. Sie entscheidet abschliessend über den Status Spitzensportler:in und übernimmt die departementsinterne Kommunikation.
Mögliche Voraussetzungen für den Status Spitzensportler/in sind:
- Inhaber:in einer Swiss Olympic Card
- Mitglied nationales Junioren-Kader / U21-, U23-Kader / Elitekader
- Mannschaftssport in einer höchsten Schweizer Liga (in Ausnahmefällen zweithöchste Liga)
- Angehörige:r eines ausländischen Nationalkaders
- Finalplatzierungen an internationalen Meisterschaften des jeweiligen Sportverbandes (EM/WM)
- Sportler:in von nationaler Bedeutung (z.B. Schwingen)
- Trainer:in solcher Sportler:innen
2. Studienverlauf
Beratung und Unterstützung
Für die weitere individuelle Beratung und Unterstützung steht den Spitzensportler:innen eine Kontaktperson zur Verfügung (i.d.R. die/der Ausbildungsverantwortliche, die Studiengangleitung oder die/der zuständige Studienberatende). Zu Beginn des Studiums wird mit dieser Kontaktperson eine Grobplanung für den Studienverlauf vorgenommen und von der/dem Ausbildungsverantwortlichen gutgeheissen. Diese Planung wird aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse (Studiums-, Trainings- und Wettkampfphase) semesterweise angepasst.
Operative Umsetzung und Kommunikation
Mögliche, von der/dem Ausbildungsverantwortlichen gewährte Erleichterungen im Studienverlauf können sein:
- Die vorübergehende oder vollständige Senkung oder Aufhebung der Präsenzpflicht.
- Späterer Abgabetermin von Leistungsnachweisen (Entscheid durch die/den Ausbildungsverantwortlichen in Absprache mit der Studiengangleitung und den Modulverantwortlichen). Von Seiten der Studierenden ist frühzeitig ein formloses Gesuch bei der/dem Ausbildungsverantwortlichen einzureichen..
- Modulprüfungen: i.d.R. zusammen mit den anderen Studierenden. Allfällige Ausnahmen werden durch die/den Ausbildungsverantwortlichen in Absprache mit der Studiengangleitung und mit den jeweiligen Modulverantwortlichen gewährt. Von Seiten der Studierenden ist frühzeitig ein formloses Gesuch bei der/dem Ausbildungsverantwortlichen einzureichen.
- Abschlussprüfungen: im Rahmen der ordentlichen Prüfungsfenster
- Maximale Studiendauer: kann in begründeten Fällen durch die/den Ausbildungsverantwortlichen verlängert werden. Von Seiten der Studierenden ist frühzeitig ein formloses Gesuch bei der/dem Ausbildungsverantwortlichen einzureichen.
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der HSLU
Die Talente verpflichten sich während des Studiums an der HSLU zu folgenden Punkten:
- Aktive Studienplanung
- Sie nehmen jeweils rechtzeitig mit der zuständigen Ansprechperson der HSLU Kontakt auf
- Sie stehen für spezifische Interessen der HSLU zur Verfügung (z.B. Testimonials)