Informationen zur Anmeldung
Bitte entnehmen Sie den Ablauf der Anmeldung und des Aufnahmeverfahrens dem Infoblatt der jeweiligen Studienrichtung.
Für das Aufnahmeverfahren wird eine Anmeldegebühr von CHF 200 erhoben, die mit dem Abschluss der Anmeldung fällig wird. Die Bezahlung ist mittels PostFinance Card (Debit-karte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich.
Sie können sich für mehrere Studienrichtungen anmelden (unbegrenzt). Da für jede Studienrichtung ein separates Aufnahmeverfahren durchgeführt wird, muss je eine Online-Anmeldung vollständig ausgefüllt werden. Die Anmeldegebühr fällt für jede Anmeldung einzeln an.
Zulassungsbedingungen für Design
- Eidgenössisch anerkannte oder gleichwertige gymnasiale Maturität plus einjähriger gestalterischer Vorkurs / Propädeutikum oder mindestens einjährige, der Studienrichtung verwandte, Arbeitspraxis oder
- Eidgenössisch anerkannte oder gleichwertige, der Studienrichtung verwandte, berufliche Grundausbildung mit Berufsmaturität (zusätzlich wird der einjährige gestalterische Vorkurs / Propädeutikum oder eine mindestens einjährige, der Studienrichtung verwandte, Arbeitspraxis empfohlen) oder
- Eidgenössisch anerkannte oder gleichwertige berufliche Grundausbildung mit Berufsmaturität plus einjähriger gestalterischer Vorkurs / Propädeutikum oder mindestens einjährige, der Studienrichtung verwandte, Arbeitspraxis oder
- Abschluss einer Fachmittelschule mit Fachmaturität plus einjähriger gestalterischer Vorkurs / Propädeutikum oder mindestens einjährige, der Studienrichtung verwandte, Arbeitspraxis
- In jedem Fall: dem Ausbildungsniveau entsprechende Kenntnisse der Unterrichtssprache
Die Zulassung bedingt zusätzlich das erfolgreiche Bestehen einer künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung.
In Ausnahmefällen kann von der Erfüllung einer Zulassungsvoraussetzung abgesehen werden. Diese Möglichkeit wird unter Berücksichtigung Ihrer Vorbildung nach Ihrer Anmeldung überprüft. Ein Abschluss auf Sekundarstufe II (Gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität, gestalterische Lehre in einem der Studienrichtung verwandten Berufsfeld) wird jedoch bei allen Studienrichtungen der Visuellen Kommunikation und Produkt- und Industriedesgin zwingend vorausgesetzt. Im Falle eines positiven Bescheids müssen Sie in der anschliessenden künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachweisen können. Wenn Sie Fragen zur Zulassung "sur dossier" haben, wenden Sie sich bitte an aufnahmeverfah-ren.dfk@hslu.ch.
Ausländische Studierende
Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen mindestens drei Monate vor der Einreise bei der schweizerischen Botschaft oder dem Generalkonsulat an ihrem Wohnort ein nationales Visum (Typ D) beantragen.
Für den Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen alle Studierenden, unabhängig davon, ob sie visumspflichtig sind, eine Aufenthaltsbewilligung. Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen diese mindestens drei Monate vor der Einreise beantragen. Die Studierenden müssen u.a. den Nachweis erbringen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen. Die Unterlagen für den Antrag werden den Studierenden nach dem Aufnahmeentscheid durch das Sekretariat der HSLU Design Film Kunst zugestellt.
Diese Bedingungen sind unabhängig von den Zulassungsbedingungen der Hochschule Luzern – Design Film Kunst, sie sind jedoch Voraussetzung für die Einreise und somit für den Start des Studiums.