Was sind die Zulassungsbedingungen für den Gestalterischen Vorkurs?
- Abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II (eine gymnasiale Maturität, eine Berufsmaturität oder eine Fachmaturität ist erwünscht, aber im Gegensatz zum Bachelor-Studium für den Gestalterischen Vorkurs nicht Voraussetzung)
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
Wie sieht das Aufnahmeverfahren aus?
Das Aufnahmeverfahren ist zweistufig. Der erste Prüfungsteil besteht aus einer Hausaufgabe zu vorgegebenen Themen. Alle, die zum zweiten Prüfungsteil eingeladen werden, erhalten an einem Prüfungshalbtag ein bis zwei gestalterische Aufgaben. Siehe auch Details Aufnahmeverfahren.
Was wird bewertet? Muss ich gut zeichnen können?
Die Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet: Vollständigkeit, Farbe/Form/Komposition/, Vielseitigkeit/Ideenreichtum, Eingehen auf Aufgabenstellung/Umsetzung, Leidenschaft/Gestaltungswille, Entwicklungsprozess/Varianten, Ausdauer/Beharrlichkeit, Eigenständigkeit/Eigenheit, Beobachtungsfähigkeit, Fertigkeiten/Wahl der Technik.
Bis wann muss man sich anmelden?
Der Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren 2025/26 ist am Montag, 25. November 2024 (für Fragen zu einer späteren Anmeldung melden Sie sich bitte bei Adriana Pozzi).
Wie lange dauert das Studium bzw. die Ausbildung?
Der Gestalterische Vorkurs dauert ein Jahr (Vollzeitstudium) oder zwei Jahre (Teilzeitstudium) jeweils von Anfang August bis Anfang Mai (Anfang Mai bis Anfang August unterrichtsfreie Zeit).
Wie sieht das Teilzeitstudium aus?
Siehe Details Teilzeitstudium.
Gibt es nach dem regulären Unterricht Zusatz-Angebote?
Während des Gestalterischen Vorkurses können verschiedene Intensivkurse am Abend besucht werden (Malen, Fotografie, Siebdruck, Buchbinden u.a.). Diese Kurse gehören nicht zum Pflichtprogramm, dienen aber der individuellen Vertiefung und sind kostenfrei.
Wo und wann kann man ein Stipendium beantragen?
Informationen zum Stipendienwesen sind auf der Website der Hochschule Luzern – Design Film Kunst bei den allgemeinen Studieninformationen verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Adriana Pozzi.
Kann ich mit einer Zulassungsberechtigung meinen Studienplatz auch erst ein Jahr später antreten?
Ja, die Studienplatzannahme kann um ein Jahr verschoben werden.
Kann ich neben dem Studium arbeiten?
Der Aufwand eines Studienjahres beträgt für ein Vollzeitstudium rund 1'600 Stunden (ca. 44 Std./Woche). Diese sind in Kontakt- und Selbststudium unterteilt. Es ist den Studierenden überlassen, ob sie in der verbleibenden Zeit ein Arbeitsverhältnis eingehen möchten. Der Unterricht findet Montag bis Freitag von 8.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr statt.
Das Teilzeitmodell ist für Berufstätige oder Wiedereinsteigende zu empfehlen.
Was für einen Abschluss hat man nach dem Gestalterischen Vorkurs?
Testat und Abschlusszeugnis.
Wie hoch sind die Kosten pro Semester für den Gestalterischen Vorkurs?
Detaillierte Informationen befinden sich im PDF Studiengebühren Schuljahr 2024/25.
Einmalige Gebühren
- Es fällt eine Aufnahmegebühr von CHF 125 an, welche vor Abschluss der Anmeldung bezahlt werden muss.
- CHF 50.– für die HSLU-Card (Legitimation bei Studienplatzannahme)
Gebühren pro Semester
- CHF 803.– Studiengebühren für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder einem Vereinbarungskanton (inkl. CHF 3.– Mitgliederbeitrag Studierendenorganisation SUMO)
- CHF 8’050.– zusätzlich zu den Studiengebühren pro Semester zahlen Studierende aus Kantonen ohne Vereinbarung
- CHF 60.– Dienstleistungspauschale
Studien- und Arbeitsmaterialkosten pro Jahr
Warum muss ich, weil ich nicht im Kanton Luzern oder einem Vereinbarungskanton wohne, deutlich mehr pro Semester bezahlen (zusätzlich CHF 8'050.– pro Semester)?
Studierende aus Kantonen, die keiner geltenden interkantonalen Vereinbarung beigetreten sind, wird nebst der allgemeinen Studiengebühr eine Gebühr auferlegt, welche dem Betrag der Vereinbarungskantone entspricht. Nur Studierende aus den Kantonen LU, UR, SZ, OW, NW und ZG entrichten die ordentliche Semestergebühren von CHF 803.–, da diese Kantone dem Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) angehören. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Adriana Pozzi. Bei Studierenden aus den Kantonen BS, BE, FR und VS gelten dieselben Gebühren wie für Studierenden aus der Zentralschweiz. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Bewilligung (Kostengutsprache) des zuständigen Amtes des zahlungspflichtigen Wohnsitzkantons. Diese Kantone sind im Schulgeldabkommen Nordwestschweiz (RSA NW EDK) zusammengeschlossen.
Wie viel kostet das Studium für Studierende aus dem Ausland?
Studierende aus dem Ausland erkundigen sich bitte beim Schulsekretariat: +41 41 248 64 64 oder vorkurs.dfk@hslu.ch.
Nun ist doch noch eine Frage offen geblieben: An wen kann ich mich wenden?
Kontaktieren Sie einfach das Sekretariat (+41 41 248 64 64 oder design-film-kunst@hslu.ch) oder die Sachbearbeiterin des Gestalterischen Vorkurses: Adriana Pozzi (+41 41 248 62 45 oder adriana.pozzi@hslu.ch).