Die familienrechtlichen Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und unter Ehegatten sind im Zivilgesetzbuch geregelt. Ehegatten haben Anspruch auf ehelichen oder nachehelichen Unterhalt. Eltern haben für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, wozu auch die Kosten von Kindesschutzmassnahmen gehören.