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Fachseminar Finanzierung ambulanter und stationärer Massnahmen aus dem Sozialbereich – Sozialhilfe oder wer sonst?

Die Kostentragung ambulanter und stationärer Massnahmen im Kindes, Schul-, Jugend-, Behinderten- und Alters- bzw. Pflegebereich bringt eine Vielzahlt komplexer Fragestellungen mit sich. Je nach Art und Umsetzung der Massnahmen bestehen unterschiedliche Finanzierungsmechanismen. Nicht zu der im Seminar diskutierten Kategorie der Massnahmen im Sozialbereich gehören Spitalaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs.

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

In der Übersicht

Im Fachseminar wird auf bundesrechtliche, auf interkantonale und auf ausgewählte kantonale gesetzliche Grundlagen eingegangen. Zudem werden die Auswirkungen auf die Finanzierungszuständigkeit dargestellt. Das Zusammenspiel des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, relevanter Sozialversicherungsleistungen, kantonaler Bedarfsleistungen und der Sozialhilfe wird beleuchtet und an Hand von Beispielen, namentlich aus den Arbeitskantonen der Teilnehmenden, diskutiert. Das Vorgehen und die Verpflichtungen der Sozialhilfe in solchen Fällen, etwa bezüglich (direkter und subsidiärer) Kostengutsprachen wird im Besonderen thematisiert.

Mehr Informationen

Die Teilnehmenden wissen

  • nach welchen Grundsätzen stationäre und ambulante Massnahmen im Sozialbereich finanziert werden
  • welche Rolle der Sozialhilfe bei der Finanzierung ambulanter und stationärer Massnahmen zukommt
  • um die Finanzierungszuständigkeit in ihrem Arbeitskanton für stationäre und ambulante Massnahmen im inner- und interkantonalen Verhältnis
  • worauf das zuständige Gemeinwesen bei Kostengutsprachegesuchen zu achten hat und inwieweit ihr ein Mitspracherecht zukommt.

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Facts

Start

18.03.2026 > Anmeldungen ab Sommer 2025 möglich

Ende

19.03.2026

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 840.–

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Art

Seminar

Unterrichtszeiten

09:15 bis 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe

Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe und dem Kindes- und Erwachsenenschutz, Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Mitglieder von Sozialhilfe- sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Voraussetzungen

Grundkenntnisse in der Sozialhilfe oder in der Anordnung ambulanter und stationärer Massnahmen werden vorausgesetzt.

Anbieter

Soziale Arbeit

Bemerkungen

Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

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Weitere Informationen

  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Kursleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Dozierender

Prof. Peter Mösch

Professor

+41 41 367 48 85

E-Mail anzeigen

Dozierende

Dr. iur. Karin Anderer, Lehrbeauftragte HSLU

Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau Psychiatrie FH

E-Mail anzeigen

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

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