Liegt
eine Gefährdung des Kindeswohls oder ein Schwächezustand bei Erwachsenen vor, brauchen
Kinder und Erwachsene Schutz. Stellt das Umfeld diesen nicht ausreichend zur
Verfügung, sind Verfahren und Massnahmen im Rechtsgebiet des Kindes- und
Erwachsenenschutzes angezeigt. Um die Selbstbestimmung der Betroffenen und die Entwicklungschancen
bei Kindern (wieder-)herzustellen, sind interdisziplinäre Zugänge, Vernetzung unter
den professionellen Akteurinnen und Akteuren sowie praxistaugliche
Handlungskonzepte zentral.