Mehr Qualität im Kindesschutz dank standardisierter Abklärung im Kanton Zürich
Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, prüft die KESB behördliche Massnahmen. Die Abklärung, ob und wie sie einschreiten soll, stützt sich in der Schweiz nicht auf einheitliche, fachliche Grundlagen. Ein Forschungsteam der Berner Fachhochschule BFH und der Hochschule Luzern hat ein Instrument entwickelt, um das zu ändern. Zürich hat das Instrument als erster Kanton flächendeckend eingeführt.