In der Übersicht
Die beiden wichtigsten Gefässe des nationalen Finanzausgleichs sind der Ressourcen- und der Las-tenausgleich. Während das erste Gefäss dazu dient, Unterschiede der steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen der Kantone zu verringern, soll das zweite Gefäss gemäss Artikel 2 Buchstabe e des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) «übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen». Diese übermässigen finanziellen Lasten werden gemeinhin als «Sonderlasten» bezeichnet. Für solche Sonderlasten besteht bis heute keine eigentliche Definition. Aus diesem Grund lassen sich auch keine klaren Aussagen zur effektiven Höhe der Sonderlasten machen.
Das Projekt beinhaltet in einem ersten Teil die Entwicklung eines neuen Konzeptes für die Sonderlasten. Dieses beinhaltet die Definition der Sonderlasten und eine Methode für deren Bestimmung. Optional umfasst das Projekt in einem zweiten Schritt die Schätzung der Sonderlasten pro Kanton auf der Basis von geeigneten Indikatoren.