In der Übersicht
Das Gesetz über soziale Einrichtungen regelt die Versorgung der Schwyzer Bevölkerung mit ambulanten, intermediären und stationären sozialen Dienstleistungen. Mit einer proaktiven Gestaltung der sozialpolitischen Handlungsfelder "Alter", "Behinderung" und "Kind Jugend Familie" möchte der Kanton Schwyz den gesellschaftlichen Wandel bewältigen und rechtzeitig auf die veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren können. Die dazu notwendigen Grundlagen werden unter Einbezug verschiedener Departemente, der Gemeinden, der leistungserbringenden Organisationen und der leistungsnutzenden Personen in verschiedenen Teilprojekten erarbeitet. Die Expert:innen der Hochschule Luzern unterstützen den Kanton Schwyz bei der Eruierung der Problemlagen, des Handlungsbedarfs und der Handlungsoptionen. Die Erkenntnisse fliessen in ein Normkonzept, welches den gesetzgeberischen Handlungsbedarf umschreibt. Es bildet die Grundlage für die anschliessende Erarbeitung der eigentlichen Gesetzesvorlage .