In der Übersicht
Am 1. Januar 2020 hat der Kanton Luzern Regelungen für das Sexgewerbe im Gewerbepolizeigesetz sowie der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Mittels einer Evaluationsstudie sollen nun die Auswirkungen der neuen Regulierung untersucht und eruiert werden, inwiefern die damit angestrebten Ziele bislang erreicht werden konnten. Im Rahmen der Studie, welche im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartments durchgeführt wird, werden problemzentrierte Experteninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher Akteursgruppen geführt, welche von den Regelungen für das Sexgewerbe betroffen oder mit deren Vollzug betraut sind.