In der Übersicht
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit führt im Auftrag des Kantonalen Sozialamts Zug ein Projekt zur Bedarfserhebung bei Nutzenden einer Tagesstruktur mit Lohn durch. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für die kommende Angebotsplanung 2026–2028. Ziel ist es, das Angebot an Inklusionsarbeitsplätzen im Kanton Zug zu fördern und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt im Zuge der Einführung des neuen Gesetzes über Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigung und Betreuungsbedarf (LBBG) im Jahr 2024.
Das Hauptziel des Projekts besteht darin, Empfehlungen für die Förderung der Inklusion, Selbstbestimmung und Wahlfreiheit von Menschen mit Beeinträchtigung im Bereich Arbeit im Kanton Zug zu formulieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Teilziele verfolgt: Zunächst sollen die Gründe aufgezeigt werden, warum Personen mit sehr geringem Unterstützungsbedarf in einer Tagesstruktur mit Lohn (TSmL) tätig sind und nicht im ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig werden. Des Weiteren soll der Unterstützungsbedarf identifiziert werden, den Menschen mit Beeinträchtigung haben, die in einer TSmL arbeiten und einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt anstreben. Ein weiteres Teilziel ist die Bestimmung von Barrieren und Hindernissen, die Menschen mit Beeinträchtigung den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Zusätzlich soll ein Einbezug der Anspruchsgruppen erfolgen, um unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Schliesslich soll ein kurzer Bericht erstellt werden, der in Form einer Bedarfsanalyse für den Bereich Arbeit als Grundlage für die kommende Angebotsplanung des Kantons Zug dient und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Angebots anbietet.