In der Übersicht
Der Verein Horizonte möchte abklären, wie Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung zukünftig Wohnen wollen und welche fachliche Unterstützung gewünscht ist. Ziel ist es, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nach Selbstbestimmung und Autonomie noch besser umzusetzen. 2024 tritt im Kanton Zürich das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung in Kraft (Selbstbestimmungsgesetz SLBG). Gemäss § 9, Abs. b sind im SLBG Leistungen der Begleitung und Betreuung inkludiert. Darunter versteht das Gesetz «regelmässige praktische und fachliche Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung möglichst selbständig wohnen, arbeiten und ihren Tag gestalten können».
Der Verein Horizonte plant im Zuge der Gesetzesrevision und der internen Strategieentwicklungen die Implementierung von ambulanten Dienstleistungen für das selbstbestimmte Wohnen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Die Organisation beabsichtigt, einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK im Kanton Zürich zu leisten. Dafür benötigt sie eine empirisch fundierte Datenbasis über den Bedarf der Dienstleistungsnutzenden sowie weiteren Anspruchsgruppen in den Bezirken Horgen und Affoltern im Kanton Zürich. Diese bildet die Grundlage für die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für das selbstbestimmte Wohnen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. für die Bedarfserhebung werden Einzel- und Gruppengespräche mit relevanten Anspruchsgruppen geführt. Die Hochschule Luzern formuliert aufbauend auf der empirischen Datengrundlage Empfehlungen für die Weiterentwicklung im Bereich Wohnen für den Verein Horizonte.