In der Übersicht
Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022[1] (im Folgenden Bundesgesetz) regelt die Förderung der Ausbildung in der Pflege. In diesem Projekt wurde ein Modell zur Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in den sechs Zentralschweizer Kantonen erarbeitet.
Die Ausbildung im Bereich der Pflege soll u.a. gefördert werden (Bundesgesetz, Art. 1, Abs. 1) indem die Kantone sicherstellen, dass genügend Pflegepersonal ausgebildet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die «Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen» mittels Ausbildungsverpflichtungen zur bedarfsgerechten Ausbildung von Pflegepersonal verpflichtet (Art. 2-4).
Für die Umsetzung dieser Ausbildungsverpflichtung in den Zentralschweizer Kantonen wurden die Hochschule Luzern (im Folgenden HSLU) und XUND OdA Gesundheit Zentralschweiz (im Folgenden XUND) mit der Entwicklung eines Modells beauftragt. Die Entwicklung des Modells erfolgte einerseits in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Kantone zur Umsetzung der Pflegeinitiative und andererseits mit den Vertretenden des Steuerungsausschusses der Zentralschweizer Fachgruppe Gesundheit ZFG), namentlich der Kantone Luzern, Zug und Uri, welche das Projekt begleitet haben. Dieses Modell stützt sich auf die Vorgaben des Bundesgesetzes sowie auf bereits bestehende Konzepte und bisherige Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen. Vorgängig zur Modellentwicklung wurde eine systematische Analyse der Ausbildungsverpflichtungen ausgewählter Kantone vorgenommen.
[1] Siehe Bundesgesetz, BBl 2022 3205: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/3205/de und Botschaft, BBl 2022 1498 https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/1498/de.