In der Übersicht
Im Juni 2019 reichte Ständerat Ruedi Noser die Motion 19.3633 ein, gemäss derer eine Ombudsstelle für Kinderrechte geschaffen werden soll. Diese soll über die notwendigen Kompetenzen zum Informationsaustausch mit Behörden und Gerichten verfügen (Recht auf Information), für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie deren Bezugspersonen zugänglich sein, die Betroffenen beraten, zwischen dem Kind und den staatlichen Behörden vermitteln und den Zugang der Kinder und Jugendlichen zur Justiz sicherstellen. Am 24. September 2020 hat der Nationalrat die Motion angenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war mit der Erstellung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Hierfür hat sie die Universität Genf in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften beauftragt, eine Studie durchzuführen, die als Grundlage für die Vernehmlassungsvorlage dienen sollte. Ausgehend von den Stärken und Schwächen der heutigen Situation in der Schweiz sollte aufgezeigt werden, welche Merkmale die geplante Kinderombudsstelle haben muss. Hierbei wurden nicht allein die in der Motion 19.3633 genannten Aspekte berücksichtigt, sondern auch entsprechende internationalen Standards. Insgesamt wurden in der Studie der normative und theoretische Rahmen untersucht, der die Entwicklung einer Kinderombusstelle leitet, sowie bestehende Modelle in anderen europäischen Ländern. Um die aktuelle Situation in der Schweiz darzustellen, wurden die zahlreichen Akteur:innen, die derzeit im Bereich der Kinderrechte tätig sind, erfasst und eine Expert:innen-Befragung durchgeführt, die es ermöglichte, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Schweizer Kontextes zu ermitteln. Im Bericht werden abschliessend verschiedene mögliche Modelle für eine Schweizer Kinderombusstelle und deren Mandat skizziert.