In der Übersicht
Derzeit ist im Kanton Zürich eine Anpassung der Zusatzleistungsverordnung geplant, um die Betreuung im Alter zu stärken. Ziel ist es, dass Personen im AHV-Alter, die Zusatzleistungen beziehen, möglichst lange selbstbestimmt und eigenständig wohnen und leben können. Die geplanten Massnahmen beinhalten die Erweiterung des Leistungskatalogs für Hilfe und Betreuung zu Hause, die Anerkennung von zusätzlichen Leistungsanbietenden, die Erhöhung der Stundenansätze für private Hilfe und Betreuung sowie die Festsetzung der Stundenansätze nach Leistungsanbietertyp. Die Gemeinden haben die Aufgabe, geeignete Stellen für die Bedarfsabklärung zu bezeichnen. Die neue Zusatzleistungsverordnung wird Veränderungen auf verschiedenen Ebenen bewirken:
- Finanzierung von neuen Leistungen für Personen im AHV-Alter
- Stimulierung und Erweiterung des bestehenden Angebots an ambulanten Hilfen
- neue Möglichkeiten für die Gestaltung der kommunalen Alterspolitik
Die Gemeinden unterstützen diese Entwicklung, wünschen sich vom Kanton aber eine geeignete Umsetzungshilfe. Zusammen mit interessierten Gemeinden und Fachorganisationen aus dem Kanton Zürich klärt die Hochschule Luzern den Bedarf nach einer Umsetzungshilfe und setzt diese um. Dazu werden mit prototypischen Fallkonstellationen die neuen Herausforderungen abgeschätzt und in einem partizipativen und ergebnisoffenen Prozess Ideen für mögliche Umsetzungshilfen entwickelt. Auf der Basis eines Zwischenberichts, der die Ergebnisse des Prozesses und von der Hochschule Luzern formulierte Empfehlungen beinhaltet, entscheidet das Kantonale Sozialamt über die Umsetzung einer geeigneten Umsetzungshilfe.