In der Übersicht
Wie an vielen zentralen Standorten in der Schweiz ist auch im Kanton Zug und insbesondere in der Einwohnergemeinde Cham der Wohnraum knapp und der Wohnungsmarkt angespannt. So liegt die Leerwohnungsziffer mit 0.48 % deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 1.31 % (Stand: 2022). Der Anteil genossenschaftlicher Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand beläuft sich auf 3.3 %.
Mit dem seit 2003 bestehenden Wohnraumfördergesetz des Kantons Zug (WFG) gibt es Massnahmen in Form von Beiträgen zur Verbilligung der Mietzinse, Darlehen bspw. für den Erwerb von Bauland, Baurechten etc. oder Projektdarlehen für gemeinnützige Wohnbauträger zwecks Ausbau des Angebots an preisgünstigen Wohnungen. Weiter werden auch über Sondernutzungsplanungen bei nichtgenossenschaftlichen, privaten Wohnbauträgern Anstrengungen unternommen, um preisgünstigen Wohnraum zu realisieren. Dennoch bleibt der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Cham gross.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir im Zuge der anstehenden Ortsplanungsrevision zusammen mit der Einwohnergemeinde Cham mögliche raumplanerische Massnahmen wie bspw. ein Dichtebonus, um über die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des kantonalen WFG hinaus das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen.