In der Übersicht
Im Rahmen der Weiterentwicklung der SGH und der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft soll die nachhaltige Entwicklung in den gesetzlichen Grundlagen der SGH modernisiert und verbessert werden. In diesem Zusammenhang hat die SGH auszuarbeiten, wie sie durch ihre Arbeit dem revidierten Art. 2 des Bundesgesetzes über die
Förderung der Beherbergungswirtschaft gerecht werden kann. Innerhalb einer Nachhaltigkeitsstrategie soll aufgezeigt werden, wie die SGH auf Basis der gesetzlichen Grundlagen ihren Beitrag
zur nachhaltigen Entwicklung auf ökologischer, ökonomischer und sozialer Ebene gestalten und umsetzen will. Der Beitrag soll sowohl die Tätigkeiten der SGH selbst wie auch die Wirkung
ihrer Produkte und Dienstleistungen umfassen. Innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen und politischen Gegebenheiten die Mission der SGH im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung festgelegt werden. Die organisationsinternen Gegebenheiten (Ressourcenverbrauch, Arbeitsbedingungen etc.) sowie die Förderwirkung der Dienstleistungen und Produkte (Darlehen, Beratung, Wissenstransfer) sind zu analysieren. In Form von messbaren Zielen und Massnahmen soll der Beitrag der SGH konkretisiert werden.