In der Übersicht
Die Chancengleichheit, rechtliche Gleichstellung und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind für die Zentralschweizer Kantone ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen. Das von den Kantonen verabschiedete Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten nimmt aktuelle Entwicklungen bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf, die in der Schweiz insbesondere durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 ausgelöst wurden.
Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Zentralschweizer Kantonen und formuliert normative Leitlinien der Behindertenpolitik. Im Mittelpunkt stehen die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das ambulante und stationäre Leistungsangebot in den Bereichen Wohnen und Arbeit soll nach den Grundsätzen des Rahmenkonzepts bedarfsgerecht ausgestaltet sein, Wahlfreiheit ermöglichen und Durchlässigkeit gewährleisten. Gleichzeitig richtet sich die Bereitstellung von Leistungen nach dem Prinzip der Subsidiarität und stellt die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Angebots sicher.
Die Kantone haben drei prioritäre Handlungsfelder für eine optimierte interkantonale Kooperation identifiziert: Bewilligung und Aufsicht, Abklärungsinstrument für den Betreuungsbedarf mit personenzentriertem Ansatz sowie Durchlässigkeit der Angebote innerhalb der Zentralschweiz. Die Hochschule Luzern unterstützt die Zentralschschweizer Kantone bei der Umsetzung der normativen Leitlinien und Grundsätze in diesen Handlungsfeldern. Sie erhebt, vergleicht und beurteilt die heutige Praxis, liefert fachliche Grundlagen, moderiert den Dialog und unterstützt damit die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Harmonisierung der Behindertepolitik in der Zentralschweiz.