In der Übersicht
Im Kanton Luzern übernehmen der Kanton und die Gemeinden gemeinsam die Kosten sowohl für nicht-angeordnete wie auch zivilrechtlich angeordnete Sozialpädagogische Familienbegleitung, sofern diese von den zuständigen Diensten in den verschiedenen Regionen des Kantons als indiziert erachtet werden. Die Eltern haben sich mit einem pauschalen Betrag an den Kosten zu beteiligen. Um die fachliche Beurteilung der Indikation zu erleichtern, soll in einem Pilotprojekt geprüft werden, ob sich durch den Einsatz des Instrumentes «Indikationseinschätzung Sozialpädagogischer Familienbegleitung (IE-SPF)» die Qualität der Indikationseinschätzung verbessern lässt und sich dadurch auch Weiterentwicklungsimpulse für den Indikationsprozess der regionalen Dienste ableiten lassen.