In der Übersicht
Die Angebotsplanung fokussiert primär auf die Gestaltung des stationären Angebots in den Bereichen Wohnen, Tagesstruktur mit Lohn und Tagesstruktur ohne Lohn für die kommende Planungsperiode. In der Planung wird im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch die ambulante Unterstützung im Wohnen und bei der Arbeit mitberücksichtigt, um zukünftig ein autonomes und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Bei der Erarbeitung der Angebotsplanung arbeitet der Kanton St.Gallen eng mit den Anspruchsgruppen zusammen (Leistungsnutzende/Selbstvertretung, Leistungserbringende).