In der Übersicht
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage ihren Klientinnen und Klienten zu wichtigen Fragen des Sozialversicherungsrechts einschliesslich Krankentaggeld nach VVG, des Arbeitsrechts, des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie der Opferhilfe kompetent zu beraten, deren Ansprüche wahrzunehmen und die grundlegenden Schritte einzuleiten, um diese durchzusetzen. Sie erkennen, welche rechtlichen Belange sie eigenständig ausführen können und wann Unterstützung durch spezialisierte Fachpersonen angezeigt ist.