In der Übersicht
Bei der Abgeltung der Restfinanzierung Pflege zu Lasten der öffentlichen Hand kommt der Abgrenzung Pflege- von den Betreuungs- und Pensionskosten eine zentrale Rolle zu. Die Hochschule Luzern überprüft im Rahmen eines Mandats die Gleichwertigkeit verschiedener Verteilschlüssel des Aufwands der leistungserbringenden Kostenstellen auf die Kostenträger. Dazu gehören die Überprüfung der «Gleichwertigkeit» einer Näherungsformel mit einem auf einer Tätigkeitsanalyse beruhenden Verteilschlüssel im betriebsübergreifenden Vergleich sowie einer gegebenenfalls notwendigen Präzisierung der Definition und Erfassung der der Formel zugrundeliegenden Variablen und Felder.