In der Übersicht
Zurzeit wird noch über das neue CO2-Gesetz debattiert, es ist aber absehbar, dass bei einem Heizungsersatz ab 2023 ein Grenzwert von 20 kg CO2/m² einzuhalten ist. Diese Grenze wird in Fünfjahresschritten jeweils um 5 kg CO2/m² reduziert und liegt im Jahre 2043 bei 0 kg CO2/m². Berücksichtigt werden muss der CO2-Ausstoss im Gebäude selbst. Ein Heizungsersatz mit einer Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss weist im Gebäude keinen CO2-Ausstoss auf.
Eine CO2-Grenze ist im Gebäudebereich neu, entsprechend sind deren Auswirkungen in der Baubranche nicht klar fassbar. Da zu erwarten ist, dass National- und Ständerat dem Gesetz zustimmen, soll schon jetzt aufgezeigt werden, welche Auswirkungen auf den Gebäudepark zu erwarten sind und wie damit umzugehen ist.