In der Übersicht
Ambulante Hilfen werden bei Familien empfohlen respektive angeordnet, welche die familiären Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Für die daraus entstehenden Kosten haben in der Regel die Eltern aufzukommen. Sind sie dazu nicht in der Lage, so trägt die jeweils zuständige Behörde die Kosten, wobei diese Kosten nachträglich von den Eltern zurückgefordert werden können. Aufgrund der unterschiedlichen Sozialgesetzgebungen in den Kantonen entstehen Familien durch ambulante Hilfen je nach Wohnkanton kurz-, mittel- und langfristige Kosten in unterschiedlicher Höhe. Eine der kostenintensivsten ambulanten Hilfen stellt dabei die Sozialpädagogische Familienbegleitung dar, auf welche im Folgenden fokussiert wird.
Zumindest theoretisch lässt sich die auch in der Praxis erhärtete Hypothese ableiten, dass Familien diese ambulanten Hilfen trotz vorhandener Veränderungsmotivation aufgrund der Aversion gegenüber finanziellen Verlusten ablehnen. Die Ablehnung solcher ambulanten Hilfen bedeutet für die betroffenen Kinder, dass ihnen wichtige Entwicklungszeit verloren geht, bis die familiären Schwierigkeiten weiter eskalieren und in der Folge des gewachsenen Drucks eine geeignete Erziehungshilfe nötig wird. Leider sinkt jedoch mit der vergangenen Zeit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Erziehungshilfe dann als wirksam erweisen kann, wie Studien zeigen. In einem Forschungsprojekt soll daher der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich ein allfälliger Zusammenhang zwischen Kosten und Ablehnung respektive Zustimmung zur Sozialpädagogischen Familienbegleitung auch statistisch tatsächlich nachweisen lässt, respektive ob dieser Zusammenhang mit anderen Variablen in einem rechnerischen Zusammenhang steht.