In der Übersicht
Der Kanton St. Gallen hat per 1. Oktober 2017 ein neues Planungs- und Baugesetz in Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Weesen aufgefordert, ihre Planungen und Reglemente zu überarbeiten und eine Revision der Ortsplanung vorzunehmen. Weesen will die Revision dazu nutzen, die Gemeinde als Ganzes weiterzuentwickeln. Die Gemeinde möchte dazu die Bevölkerung und weitere Anspruchsgruppen verstärkt einbeziehen. Der Einbezug erscheint aufgrund der spezifischen Ausgangslage Weesens zentral. Weesen verfügt über ein Ortsbild von nationaler Bedeutung sowie über grosse landschaftliche Qualitäten. Dementsprechend werden bei einer Siedlungsentwicklung nach innen Aspekte des Orts- und Landschaftsbildes von zentraler Bedeutung sein - sowohl für die Wohnbevölkerung (Wohnortidentität) als auch für die Attraktivität der Gemeinde für Neuzuzüger und den Tourismus. Durch den Einbezug wesentlicher Anspruchsgruppen sollen unterschiedliche Wahrnehmungen und Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und diskutiert werden. Die Ergebnisse fliessen in den Umsetzungs- und Revisionsprozess ein, wesentliche Zwischenergebnisse des Prozesses werden mit den Anspruchsgruppen diskutiert. Mit dem gewählten Vorgehen soll eine breite Abstützung und eine möglichst grosse Akzeptanz erzielt werden.